Wichtiges zum Thema Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft zusammengefasst:

7. April 2020

Viele Menschen haben sich in den vergangenen Tagen an mich gewandt mit ihre Ängste und Sorgen um die Existenz ihrer Betriebes und hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen, regionalen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse, aber auch Fleisch oder Milch in Deutschland sehr gut nachvollziehen.

Viele landwirtschaftliche Betriebe und Gartenbaubetriebe müssen in dennächsten Tagen entscheiden, ob und welche Kulturen noch angebaut und geerntet werden sollen. Dies betrifft alle einheimischen Gemüse- und Obstsorten. Beispielsweise  Salat muss gepflanzt, Brokkoli gesät und der Spargel zur Ernte vorbereitet werden. 

Das ganze Land befindet sich nie gekannter Weise im Kampf gegen das Coronavirus . Im Gesundheitssystems, aber auch mit Blick darauf, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht erhalten wird. 

Unser Ziel ist’s , die Infektionsketten zu unterbrechen und das  Infektionsgeschehens zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem diesen außerordentlichen Stresstest bestehen kann. Besonders die verletzlichen Personengruppen, wie zum Beispiel ältere Menschen, müssen wir schützen. Natürlich bedeuten die aktuellen Beschränkungen, auch im grenzüberschreitenden Verkehr, gravierende Einschnitte in die persönlichen Freizügigkeits- und Versammlungsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger.

Gerade vor diesem Hintergrund und nach Beratung im Bundeskabinett hatte sich Herr Bundesinnenminister Horst Seehofer die Entscheidung, zunächst keine Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen nach Deutschland einreisen zu lassen, nicht leicht gemacht.

Uns ist bewusst, dass insbesondere im Bereich des Obst- und Gemüseanbaus die Landwirte auf zahlreiche Arbeitskräfte angewiesen sind. Spargel oder Erdbeeren warten nicht; sie müssen geerntet werden.

Wir haben darauf in einem ersten Schritt durch das Gesetzespaket von Ende März reagiert. Wir haben Anreize geschaffen, um inländische Beschäftigte in die Saisonbetriebe zu holen. Dafür haben wir Möglichkeiten zum anrechnungsfreien Hinzuverdienst im Fall des Bezugs von Kurzarbeitergeld und BAföG geschaffen. Und es wurde seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für eine Klarstellung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung gesorgt. Gleichzeitig haben wir ums darum gekümmert, dass bereits in Deutschland befindliche Saisonarbeitskräfte länger sozialversicherungsfrei arbeiten dürfen und  nun bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben können. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat darüber hinaus gemeinsam mit dem Bundesverband Maschinenringe mit der Job-Vermittlungsplattform „daslandhilft.de“ eine Möglichkeit für Landwirte geschaffen, regionalisiert helfende Hände für ihre Betriebe zu gewinnen. Innerhalb von zwei Wochen gab es bereits über 43.000 Inserate, die Unterstützung angeboten haben.

Vielen neuen Arbeitskräften aus dem Inland fehlt es  an der fachlicher Erfahrung der bewährten Saisonarbeitskräfte. 20.000 dieser bewährten Saisonarbeitskräfte waren bis zum aktuellen Einreisestopp nach Deutschland bereits eingereist. Bis Ende Mai werden aber etwa 100.000 Saisonarbeiter in der Landwirtschaft benötigt. Auf diesen Umstand und die möglichen gravierenden Folgen haben Fachpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung ausdrücklich hingewiesen. Wir freuen uns deshalb außerordentlich darüber, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zwischenzeitlich ein gemeinsames Konzept im Bundeskabinett vorgestellt haben, das Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte vorsieht. Das Konzeptpapier haben wir diesem Schreiben vorsorglich als Anlage beigefügt. Es ist zudem abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/konzeptpapier-saisonarbeiter.pdf

Dabei müssen die derzeit notwendigen strengen Vorgaben des Infektionsschutzes mit den Erfordernissen in der Landwirtschaft in Einklang gebracht werden.

Die eng begrenzten Ausnahmen gelten nur unter strengen Voraussetzungen, die zur Sicherstellung des Infektionsschutzes der Bevölkerung mit dem Robert-Koch-Institut und dem Deutschen Bauernverband (DBV) abgestimmt sind. Die Anzahl ausländischer Saisonarbeitskräfte wird auf das notwendige Maß beschränkt.

Im Einzelnen haben beide Minister folgende Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Erntearbeiter und Saisonarbeitskräfte vereinbart:

—    Im April und im Mai wird jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise ermöglicht. Diese werden auf Basis der Rückmeldung des Berufsstandes und der nachweisbaren strikten Hygienestandards ausgewählt. 

—    Begleitend wird angestrebt, für April und Mai jeweils rund 10.000 Personen aus dem großen Potential der verschiedenen Personengruppen im Inland (Arbeitslose, Studierende, Asylbewerber, Kurzarbeiter) zu gewinnen. 

—    Die ausländischen Saisonarbeiter sollen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und ausreisen (keine stundenlangen Busreisen durch Europa aus Infektionsschutzgründen). Die Bundespolizei legt in Abstimmung mit den Bauernverbänden die entsprechenden Flughäfen fest. Durch ein abgestimmtes Verfahren zur zweifelsfreien Identifizierung der Saisonarbeiter sollen die Kontingente sowie Kontaktketten im Hinblick auf das Coronavirus jederzeit nachvollziehbar sein. Die Arbeitnehmer werden am Flughafen durch den Betrieb abgeholt (keine Einzelanreise). 

—    Bei der Einreise wird ein von den Arbeitgebern veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches Personal nach standardisiertem Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse sind dem örtlichen Gesundheitsamt zuzuleiten. 

—    Neuanreisende müssen in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten und dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen (faktische Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit). Es gilt eine zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteam-Einteilung: Arbeiten in gleichbleibenden, möglichst kleinen Gruppen von fünf bis zehn, max. ca. 20 Personen. 

—    Bei den Arbeiten sind Mindestabstände einzuhalten bzw. (sofern nicht möglich) Mundschutz, Handschuhe oder Schutzscheiben/-folien zu tragen. 

—    Mit Ausnahme von Familien gilt eine Zimmerbelegung mit maximal halber Kapazität. In den Unterkünften gelten strenge Hygienevorschriften, die in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden. 

—    Bei begründetem Verdacht auf Infizierung eines Arbeitnehmers mit dem Coronavirus ist dieser umgehend zu isolieren, ein Arzt zu kontaktieren, damit der Arbeitnehmer auf das Virus getestet werden kann. Zusätzlich soll das gesamte Team isoliert und ebenfalls auf das Virus getestet werden.

Die Meldung der für die Einreise nach Deutschland benötigten Daten, u.a. Name des Betriebes, der Arbeitnehmer, Flugnummer etc., wird über ein Internetportal des DBV erfolgen. Dieses Portal (https://saisonarbeit2020.bauernverband.de) befindet sich im Aufbau und wird voraussichtlich zu Beginn der 15. Kalenderwoche freigeschaltet werden. Dort werden auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den benötigten Daten und Unterlagen gegeben. Weitere Detailfragen können direkt über den DBV beantwortet werden.

Wir werden auch weiterhin gemeinsam mit der Bundesregierung alle einschneidenden Maßnahmen fortlaufend auf ihre Erforderlichkeit sowie ihre Verhältnismäßigkeit hin prüfen und Lösungen erarbeiten, um die beteiligten Interessen in einen für alle Seiten vertretbaren Ausgleich zu bringen.

Die weiterhin fortbestehenden Restriktionen sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung derzeit aber verhältnismäßig und allen voran zeitlich limitiert, weswegen ich auf Ihr Verständnis hoffe.

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