Wassergesetz ändern – Sportvereine stärken
Hannover. Bei der Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes im vergangenen Jahr wurden die Folgen für die Sportvereine schlichtwegübersehen. Für die vielen Ehrenamtlichen ist die gestiegene finanzielle Belastung durch die nun deutlich höhere Wasserentnahmegebühr ein Schlag ins Gesicht. Für viele Vereine, die ihre Sportplätze bewässern müssen, haben sich die jährlichen Kosten dadurch mehr als verzehnfacht, viele fragen sich, wie sie das stemmen sollen. Das Interesse an Einnahmen aus Wasserentnahmegebühren darf nicht länger vor das gesellschaftliche Interesse an unseren ehrenamtlich geführten Sportvereinen gestellt werden
Hintergrund: Der Gesetzgeber sieht die ermäßigte Entnahmegebühr fürGrundwasser nur noch für die „Beregnung und Berieselung zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Zwecken“ vor. Darunter fällt die Sportplatzbewässerung nicht mehr. Doch liegen die Rasenflächen ganz auf dem Trockenen, kann das noch kostspieligere Folgen haben. Regnet es nicht, verbrennt der Rasen, der Boden wird betonhart und Sport ist nahezu unmöglich.
Das Ehrenamt ist der Kitt der Gesellschaft. Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zu folgen und für Sportvereine, wie bereits vor der Novelle, wieder die ermäßigte Wasserentnahmegebühr vorzusehen, damit den Vereinen ihre ohnehin schon anstrengende Arbeit nicht länger erschwert wird.
Im Anschluss an meine Rede hatte dann die SPD das Wort und Gerd Hujahn, der in der vergangenen Legislaturperiode häufig gemeinsam mit mir gesprochen hatte, musste auch heute mit einem Augenzwinkern einräumen, dass ich als sein Vorredner bereits alles gesagt habe.
Dann, fuhr er fort, könne er sich etwas kürzer fassen. Im Grunde, führte der erfahrenen SPD-Mann aus, sei man sich aber einig, dass das Niedersächsische Wassergesetzt an dieser Stelle dringen nachgebessert werden müsse und er bedankte sich bei der CDU-Fraktion, dass sie dieses Gesetz zur Änderung eingebracht habe