Sicherheitsbehörden müssen prüfen, inwieweit das Urteil des BVerfG auch auf die AfD angewendet werden kann 

23. Januar 2024

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, der Partei „Die Heimat“ (vormals NPD) von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, begrüßt die CDU in Niedersachsen sehr. Angesichts der zunehmenden Radikalisierung der AfD und ihrer Einstufung als Verdachtsfall in einigen Bundesländern stellt sich jetzt zwingend die Frage, welche Konsequenzen das Urteil für den Umgang mit dieser Partei hat.

Das Urteil zeige: Nur über ein Verbot der AfD zu diskutieren, ist zu eng. Zwar spielten auch bedeutende Teile der AfD mit dem Ideal eines an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staates. Aber Verfassungsfeinde seien in einer offenen Gesellschaft vor allem politisch zu bekämpfen – das spräche gegen ein Verbot.

„Doch Verfassungsfeinde mit Steuergeldern zu finanzieren, ist unerträglich“, erklärt unser Vorsitzende der Niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Lechner..

Die erst seit 2017 bestehende Möglichkeit, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, gehe nicht zuletzt auf eine Initiative des damaligen niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann zurück. In seinem Auftrag hatte Professor Volker Epping von der Universität Hannover bereits im Jahr 2008 in einem Gutachten aufgezeigt, wie diese Alternative zum Parteiverbot geschaffen werden kann. 

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt: Das Instrument wirkt. Jetzt müssen die Sicherheitsbehörden prüfen, inwieweit es auch auf die AfD anzuwenden ist. Zudem sollte niedersächsische Innenministerin Behrens eine Befassung der Innenministerkonferenz mit diesem Thema beantragen“, so der Fraktionschef.

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