Trafen sich mit Nienburgs Landrat Detlev Kohlmeier zur Abstimmung-(v.li.) Jörg Werfelmann, Karsten Heineking, Frank Schmädeke und Friedrich Wilhelm Gallmeyer.

Sehen, was geht -Treffen mit DeHoGa- Vertretern und Landrat zu einem gemeinsamen Gespräch

17. Mai 2020

Trafen sich mit Nienburgs Landrat Detlev Kohlmeier zur Abstimmung-(v.li.) Jörg Werfelmann, Karsten Heineking, Frank Schmädeke und Friedrich Wilhelm Gallmeyer. (Foto: Büro Heineking)

Niedersachsens Fünf-Stufenplan, die wöchentliche Aktualisierung der Verordnung zur Vermeidung der Corona-Pandemie, die Hygieneverordnung und die Empfehlungen des Dachverbandes DeHoGa auf einen Nenner bringen und feststellen, was davon wirklich erlaubt und im Landkreis Nienburg umsetzbar ist, das war das erklärte Ziel eines Treffens am Donnerstagnachmittag im Nienburger Landratsamt. Friedrich-Wilhelm Gallmeyer und Jörg Werfelmann als Vertreter der DeHoGa, mein Landtagskollege Karsten Heineking und ich nutzen die gemeinsame Runde mit Landrat Detlev Kohlmeier, um Übersicht in das Gewirr aus Paragraphen zu bringen. „Wir müssen klare Aussagen treffen, nach denen sich die Gastwirte richten können!“ betonte Karsten Heineking. Gemeinsam haben wir uns in den vergangenen Wochen immer wieder um die Situation der Restaurant- und Hotelbesitzer vor Ort bemüht.

Es war uns wichtig, zu verdeutlichen, dass alle Möglichkeiten seitens des Landkreises als Ordnungsbehörde ausgenutzt werden, um Verbesserungen an die Unternehmen weiterzugeben.

„Mehr ist im Augenblick nicht möglich“

Karsten Heineking (MdL)


Seit dem 11. Mai dürfen Speise-Gaststätten unter bestimmten Auflagen wieder Gäste empfangen und auch Hochzeitsfeiern sind mit bis zu 20 Gästen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis unter Beachtung der Auflagen wieder möglich.

Was uns aber auch wichtig ist, das steht etwas versteckt in den Paragrafen der Verordnung: Sitzungen kommunaler Vertretungen, Gremien, Fraktionen und Gruppen dürfen wieder stattfinden und das gilt nach unserer Lesart auch für Vereinsvorstände. Unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln dürfen sich diese Gruppen in den Gaststätten treffen.

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