Schlechte Nachrichten aus Brüssel

7. Juli 2021

Die Plenarwoche begann am Dienstag mit schlechten Nachrichten aus Brüssel, die uns unsere Landwirtschaftsministerin mitzuteilen hatte:

„Das Bundesumwelt- und das Bundeslandwirtschaftsministerium haben uns über die Kritik aus Brüssel informiert. Deutschland hat offenbar in den Augen der Kommission seine Hausaufgaben noch nicht vollständig gemacht. Niedersachsen geht aber selbstbewusst in die Gespräche mit der Kommission, da es seine Gebietsausweisungen fachlich fundiert vorgenommen hat. Niedersachsen hat u.a. die eutrophierten Gebiete (Seen) bereits 2019 mit der Landesverordnung ausgewiesen. Die Details wird Niedersachsen nun mit den anderen Bundesländern, dem BMU und dem BMEL abstimmen. Eine erste Telefonkonferenz fand gestern bereits statt“ so die Landwirtschaftsministerin.

In ihrer Rede im Plenum betonte Barbara Otte-Kinast, dass man auf eine Bewertung der EU-Kommission lange gewartet habe. Der Bund hatte gestern in einer Videokonferenz die Länder unterrichtet und dabei den Ball an die Länder gespielt. Ministerin Otte-Kinast sieht Niedersachsen jedoch in einer Ausgangsposition, die zuversichtlich stimmt.
Die Landwirtschaftsministerin nutzte die Zeit im Plenum, um auf diesem Wege alle Abgeordneten über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Düngerechts, die für Niedersachsen als Agrarland Nr. 1 von potenziell großer Bedeutung sein können zu informieren.
In seinem Urteil vom 21. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof Deutschland Defizite bei der Umsetzung der Nitratrichtlinie attestiert. Daraufhin trat am 1. Mai 2020 eine neue Düngeverordnung in Kraft. Am 3. November 2020 erließ die Bundesregierung eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift, die eine einheitliche Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten durch die Bundesländer gewährleisten sollte.
Die auf dieser Grundlage vorgenommene Ausweisung der belasteten Gebiete sowie die durch die Bundesländer vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen in diesen Gebieten hat die Bundesregierung der Kommission am 10. Februar 2021 übermittelt.
Mit einem lediglich rund 1,5 Textseiten umfassenden Schreiben vom 24. Juni hat EU- Umweltkommissar Sinkevicius der Bundesregierung mitgeteilt, dass die Kommission erhebliche Bedenken hat, dass die Bundesländer die Düngeverordnung nicht vollständig und korrekt anwenden und dass Deutschland daher möglicherweise dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und der Nitratrichtlinie nicht nachkomme.


Die Bundesregierung hat dieses Schreiben den Ländern am 2. Juli gegen 18 Uhr übermittelt und am gestrigen späten Nachmittag in einer Videokonferenz auf Ebene der Staatssekretäre erläutert. BMU und BMEL betrachten das Schreiben der Kommission übereinstimmend als sehr ernst zu nehmend. Sie sehen drei zentrale Kritikpunkte der Kommission:

  1. Kritik an der Modellierung gemäß § 3 AVV GeA im Rahmen der Ausweisung mit Nitrat belasteter und eutrophierter Gebiete
    Mängel sieht die Kommission u.a. im Bereich der zur Verfügung stehenden Daten.
    Bund und Länder sind sich einig, mit dem Modellansatz AGRUM.DE einen sehr fundierten Ansatz gewählt zu haben, der der Kommission in persönlichen Gesprächen nochmals erläutert werden soll, um die vorgebrachten, bislang aber nicht näher spezifizierten Bedenken zu zerstreuen.
    Zu diesem Zweck werden die Länder dem Bund die verwendeten Daten mit dem dazu erforderlichen Detaillierungsgrad zeitnah zur Verfügung stellen.
  2. Abgrenzung der mit Nitrat belasteten Gebiete
    Zur Überraschung der für die Ausweisung verantwortlichen Länder betrachtet die Kommission 80 % der Überwachungsstellen mit mehr als 50 mg Nitrat je Liter als außerhalb der ausgewiesenen „roten“ Gebiete liegend.
    Die Sichtweise der Kommission befindet sich in einem auffälligen Widerspruch zu der Einschätzung des Umweltbundesamtes, das auf Wunsch der Bundesregierung das Vorgehen der Länder einer kritischen Überprüfung unterzogen und für rechtskonform erachtet hatte.
    Die im Rahmen der Videokonferenz geführten Diskussionen deuten darauf hin, dass die Kommission und die Bundesländer ihren Betrachtungen möglicherweise unterschiedliche Messstellennetze zugrunde legen. Auch scheint es so, dass die Kommission im Wald oder an Wegesrändern liegende Messstellen als außerhalb der roten Gebiete liegend gewertet hat. Schließlich könnten zum Teil auch unterschiedliche Betrachtungszeitpunkte gewählt worden zu sein. Diese sich andeutenden Diskrepanzen müssen in Gesprächen mit der Kommission erörtert und die daraus resultierenden Missverständnisse aus der Welt geschafft werden.
  1. Fehlende Ausweisung eutrophierter Gebiete
    Sechs Bundesländer haben von der Möglichkeit des § 13a Absatz 5 Düngeverordnung Gebrauch gemacht, das gesamte Landesgebiet als eutrophiertes Gebiet zu betrachten. Dies ist u.a. aufgrund der aktuell unvollständigen Datengrundlage in einer Reihe von Ländern unvermeidlich gewesen.
    Die Kommission wertet dies als einen Verzicht auf die Ausweisung eutrophierter Gebiete. Ausdrücklich stört sich die Kommission am Vorgehen Brandenburgs, Hamburgs, Mecklenburg- Vorpommerns, Schleswig-Holsteins, des Saarlandes und Sachsens.

„Die Bundesregierung hat der Kommission bereits ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert, um das in Deutschland gewählte Vorgehen nochmals vertieft zu erläutern und Missverständnisse auszuräumen. In diese Gespräche sollen auch Vertreter der Bundesländer eingebunden werden. Dies begrüße ich sehr“.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast

Die Bundesregierung hat der Kommission bereits ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert, um das in Deutschland gewählte Vorgehen nochmals vertieft zu erläutern und Missverständnisse auszuräumen. In diese Gespräche sollen auch Vertreter der Bundesländer eingebunden werden. Dies begrüße ich sehr.
Die Bundesregierung hat ferner angekündigt, sehr zügig gemeinsam mit den Ländern in einen

Niedersachsen habe mit enormem Einsatz, sehr viel Fachkompetenz und großer Akribie die Vorgaben der Düngeverordnung und der AVV GeA umgesetzt. „Wir sehen daher der kritischen Überprüfung der gewählten Methodik wie auch der Abgrenzung der P- und N-sensiblen Gebiete selbstbewusst entgegen“, ermutigte die Ministerin
Es sei selbstverständlich keine Frage, dass man gemeinsam mit MU, BMU und BMEL sowie den anderen Ländern nach vorne gehen und alles tun werden, um den Bedenken der Kommission Rechnung zu tragen und Schaden von Niedersachsen und seiner Landwirtschaft, aber auch den Gewässern und Grundwasserkörpern abzuwenden wolle.

„In diesem Haus ist die Landesregierung von Teilen der Opposition wiederholt dafür gescholten worden, dass sie die belasteten Gebiete angeblich zu großzügig ausweist. Das Schreiben der Kommission widerlegt die Kritiker eindrucksvoll. Es bestärkt uns in unserer Auffassung, dass der in Niedersachsen beschrittene, fachlich fundierte und ohne Wenn und Aber dem Wasserschutz verpflichtete Weg der richtige gewesen ist. Das Düngerecht war und ist nicht der geeignete Ort für abenteuerliche Rechtsauffassungen!“ So Barbara Otte-Kinast abschließend.

(Fotos: Büro Schmädeke)

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