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Rodewalder Rudel greift Weidepferde an und tötet zwei erwachsene Hannoveraner

17. Juni 2020

Eine Herde von zehn Hannoveranern wurde attackiert, ein Pferd von ca. 400 kg wurde auf der Weide gerissen (Kehlbiss), nach Flucht der gesamten Herde wurde ein weiteres Pferd vom Wolfsrudel in einem Graben gestellt und dort gerissen. Die übrigen panischen und erschöpften Pferde konnte der Besitzer gemeinsam mit Helfern finden und einfangen. Dabei stellte sich heraus, dass ein drittes Pferd sich auf der Flucht so schwere Verletzungen zugezogen hatte, dass es wahrscheinlich eingeschläfert werden muss (s. auch Artikel in unserer Heimatzeitung DIE HARKE).

Was muss noch passieren, bis wir dieses Problem über einen pragmatischen Umgang mit dem Wolf nachhaltig lösen können? Das Rodewalder Rudel „kann“ Schafe, Rinder, Alpakas und nun auch Pferde reissen, darüber hinaus scheut es nicht die menschliche Bebauung, reißt direkt im Dorf und zeigt kaum Scheu vor Menschen.

Mitte März konnte ich aus der Landtagsarbeit berichten, dass wir nach Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, das am 13. März in Kraft getreten ist, endlich mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf haben. Ein erster wichtiger Schritt, allerdings lässt die im Entwurf vorliegende Wolfsverordnung des Landes Niedersachsen (MU) bis heute auf sich warten.
Diese Verordnung ist notwendig, um den Jagdausübungsberechtigten bei vorliegender Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines auffälligen Wolfes die notwendige Rechtssicherheit zu geben, zum Beispiel bei einem erfolgtem Fehlabschuss. Die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Rüden wurde im März 2020 aus formaljuristischen Gründen nicht verlängert und auch konnten zwei weitere auffällige und zum Abschuss freigegebene Wölfe in Niedersachsen bisher nicht erlegt werden.
Nach dem Nienburger Pferderiss wird mit Sicherheit auch der „auffällige“ Rodewalder Rüde („GW717m“) vom Umweltministerium wieder zur „Entnahme“ freigegeben. Ein Erfolg ist fraglich. Denn sollte tatsächlich ein „falscher Wolf“ erlegt werden, müsste erneut abgewartet werden. Erst nach einem weiteren Riss dürfte der nächste Wolf in der Hoffnung auf GW717m entnommen werden. Ein Horrorszenario für alle in der Region verbliebenen Pferde-/ Nutztierhalter.

Das zeigt sehr deutlich, dass uns für das von mir seit über zwei Jahren eingeforderte aktive Wolfsmanagement bislang nur „stumpfe Waffen“ zur Verfügung stehen. Die Aussage, eine Herde aus Rindern oder Pferden stelle einen Schutz gegen den Wolf „an sich“ dar ist nun wohl endgültig zur Wunschvorstellung verkommen. Eine von vielen Ideologen geforderte Einzäunung aller Weidetiere scheidet jedoch aus, denn diese bedeutet allein im Landkreis Nienburg Zaunbau in einer Größenordnung von mehr aus 1.000 km. Dieses wäre ein nicht zu tolerierenden Eingriff in unsere Kultur- und Naturlandschaft und darüber hinaus landesweit nicht finanzierbar.

Bereits nach Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im März habe ich klargestellt: Sollte sich die Lage nicht verbessern, darf ein aktives Bestandsmanagement für Wölfe nicht tabu sein.

Der Wolf muss ins Jagdrecht, um endlich ein „scharfes Schwert“ zur Verfügung zu haben.

Ich bin der festen Überzeugung, dass nur die fach- und ortskundigen Jagdausübungsberechtigten in der Lage sein werden, den Wolfsbestand effektiv zu managen und damit sowohl unseren Weidetierhaltern als auch unserer Kultur- und Naturlandschaft eine Zukunft zu sichern. Im Rahmen einer Jagdrechtsreform ist es erforderlich, dass das Land die haftungsrechtlicher Risiken „Wolf“ vollumfänglich übernimmt und die (Rechts-) Sicherheit unsere „Wolfsmanager“ regelt.

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