
Polizei muss gefährliche Drohnen sofort ausschalten dürfen
CDU fordert rechtssicheren Drohneneinsatz für Sicherheitsbehörden
Die Bedrohung durch Drohnen nimmt spürbar zu – sei es durch Spionage, Sabotage oder Störungen im öffentlichen Raum. Für die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist klar: Die Polizei muss gefährliche Drohnen im Ernstfall sofort erkennen, abwehren und ausschalten dürfen. Dafür braucht es endlich eine klare, rechtssichere gesetzliche Grundlage.
„Die Technik, um bedrohliche Drohnen zu orten und unschädlich zu machen, ist vorhanden. Doch unsere Einsatzkräfte dürfen sie rechtlich nicht konsequent einsetzen – das ist sicherheitspolitische Verantwortungslosigkeit“, erklärt Dr. Frank Schmädeke, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Nienburg/Schaumburg. Die CDU-Landtagsfraktion hat daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den niedersächsischen Sicherheitsbehörden eine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage für den Drohneneinsatz verschafft.

Die polizeipolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Saskia Buschmann, machte im Landtag deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf ist: „Während über unseren Köpfen Drohnen surren, die sehen, hören, stören und sogar zerstören können, schaut die rot-grüne Landesregierung weiter tatenlos zu. Wir brauchen klare Eingriffsrechte – keine endlosen Prüfvermerke.“
Neben der aktiven Abwehr gefährlicher Drohnen sieht der CDU-Gesetzentwurf auch den rechtssicheren Einsatz von Drohnen als modernes Einsatzmittel durch die Polizei vor – etwa zur Observation, Fahndung oder Gefahrenabwehr. Die bisherige Anwendung über die sogenannte Generalklausel ist aus Sicht der CDU nicht ausreichend und schafft unnötige Rechtsunsicherheit.
„Wir müssen unsere Sicherheitsarchitektur an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anpassen. Wer die Polizei weiterhin auf Paragrafen aus dem letzten Jahrhundert beschränkt, lässt unsere Einsatzkräfte mit veralteten Werkzeugen gegen moderne Bedrohungen antreten“, so Schmädeke abschließend.
Die CDU-Fraktion bleibt dabei: Sicherheit darf nicht verwaltet werden – sie muss aktiv gestaltet und durchgesetzt werden.