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Obergrenze für den Wolf

17. Mai 2020

Nicht ohne weitere Diskussionen, aber endlich ist die Wolfsverordnung in dieser Landtagswoche fertig geworden. Die von Umweltminister Lies geforderte Obergrenze für Wölfe in Niedersachsen kommentiert hat mein Landtagskollege und stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender Martin Bäumer kommentiert:

„Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt es, dass Umweltminister Lies endlich auf unsere schon seit 2018 geforderte Linie einschwenkt ist und eine Obergrenze beim Wolf fordert. Bereits mit Abschluss des Wolfsmonitoring-Jahres 2018 war der günstige Erhaltungszustand der europäischen Flachlandpopulation des Wolfes von 250 geschlechtsreifen Tieren erreicht und wir haben gefordert, die Bejagung des Wolfes zu ermöglichen. Im Interesse aller Tierhalter in Niedersachsen sollte der Umweltminister nun zügig mit seiner SPD-Kollegin im Bund dafür sorgen, dass die geforderte Wolfsobergrenze eingeführt werden kann. Unsere Unterstützung dafür hat er.“

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies Brachte dazu auf den Punkt, dass es um den „günstigen Erhaltungszustand“ gehe. Wie viele Wölfe und Rudel wir brauchen, damit der Wolf Nicht wieder aussterbe, müsse nun der Bund definieren. Das EU recht schreibt den „günstigen Erhaltungszustand“ vor, um den Wolf Regulär bejagen zu können.

Ein entsprechendes Gesetz, das ermöglicht, Wölfe zum Schutz von Schafen und anderen Weidetieren leichter abzuschießen. Hatte der Bundestag bereits im Dezember beschlossen. Der Umweltminister befürchtet jedoch, Nach Lies‘, das der Rahmen dieses Gesetztes nicht ausreichen werden, denn wird der Spielraum dieses Gesetzes allerdings nicht ausreichen, denn in Niedersachsen breitet sich der Wolf sehr schnell aus. Derzeit leben in Niedersachsen 240 Wölfe, die sich landesweit in 24 Rudel, fünf Wolfspaare und einen Einzelwolf aufteilen.

Das Umweltministerium in Hannover hat auf Grundlage des neuen Bundesgesetzes eine neue Wolfsverordnung zur Regelungen des Abschuss, aber auch zur Prävention erarbeitet. Weidertierhaltern wird nicht mehr pauschal empfohlen, Elektroschutzzäune in Höhe von 1,20 Meter zu errichten. Das sei, so der Minister zum Beispiel an den Deichen aber auch in der Deich Lüneburger Heide weder geeignet noch zumutbar.

Erst im Dezember hatten niedersächsische Weidetierhalter vor dem Landtag ihren Unmut über die zögerlichen Entscheidungen zum Wolf Ausdruck gebracht.

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