Niedersachsen unzufrieden mit „Bauerngeld“

31. Januar 2020

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht

Landauf, Landab protestierten gestern Landwirte, um ihrem Unmut über die Berliner Entscheidung für das sogenannte „Bauerngeld“ Luft zu machen. Was auf den ersten Blick vielleicht für Unverständnis sorgt, ist bei genauerer Betrachtung sehr wohl nachzuvollziehen, denn es ist nicht das Geld, das die Landwirte fordern, sie wollen eine gerechte Messung zur Festlegung der Gebiete und damit eine gangbares System, das nur dort reguliert, wo eine Nachbesserung auch erforderlich ist. Auch im Hannoverschen Landtag wurde gestern dazu intensiv diskutiert. Barbara Otte-Kinast fand deutliche Worte am Pult des Plenarsaals und sprach aus, was mal gesagt werden musste, nämlich, dass Niedersachsen nicht zustimmen könne, wenn das Gesetzt für Niedersachsen nicht passe.

Für Dr. Frank Schmädeke, Landtagsabgeordneter der CDU-Fraktion eine klare Sache. „Wir müssen weg von dieser unsäglichen Messstellendiskussion, denn die ist überhaupt nicht zielführend!“

Schmädeke betont, dass die Grundwassermessstellen ein völlig ungeeignetes Instrument darstellen, um in der Fläche repräsentativ „rote Gebiete“ ausweisen zu können, da man den dafür notwendigen Stichprobenumfang auf Niedersachsens heterogenen Böden nicht realisieren könne. Außerdem, so der Abgeordnete weiter, seien die Grundwassermessstellen selbst das Problem, denn sie sind gar nicht in der Lage kurzfristige Erfolge in den Grundwasserschutzbemühungen abzubilden. „ Unser Wasser ist von der Bodenoberfläche bis zu den Filtern in der Regel jahrelang unterwegs. Das heißt wir würden der EU auf Basis dieser Messstellen kurzfristig keine Erfolge nachweisen können!“

Schmädeke begrüßt darum sehr, dass nach langen Diskussionen die Landesregierung ausführlich zum Entwurf der Bundesregierung für die novellierte Düngeverordnung Stellung genommen hat.

Auf 18 Seiten werden in dieser Stellungnahme zahlreiche Punkte festgehalten, die geändert, ergänzt oder neu eingefügt werden müssen, damit der Gesetzesentwurf auch für Niedersachsen passt.

„ Wir brauchen einen anderen Weg für die Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete, der dem Verursacherprinzip besser gerecht wird“.

Die Niedersächsischen Landesregierung aus CDU und SPD fordert unter anderem die Bundesregierung auf, im Rahmen der aktuellen Änderung der Düngeverordnung auf Bundesebene eine Möglichkeit zur Ausweisung der ‚Risikogebiete‘ zu schaffen, bei der ausschließlich Emissionskriterien zur Abgrenzung der Grundwassergebiete herangezogen werden dürfen.

Mit Blick auf einen erfolgreichen Wasserschutz, der zeitnah und mit räumlichen Bezug umgesetzt werden kann sieht Schmädeke im emissionsbasierten Ansatz eine gute Basis für die Identifizierung von Gebieten, für die eine Nitratbelastung größer 50 mg/l durch landwirtschaftliche Düngung unter Berücksichtigung standörtlicher Faktoren ermittelt wird. “Das wäre aus fachlicher Sicht ein geeignetes Instrument zur Festlegung nitratsensibler Gebiete, die sogar auf Gemeinde- oder auch Feldblockebene heruntergebrochen werden könnte, um gezielt Maßnahmen umzusetzen. Und es wäre es ein Mittel, um bei “Wasserschutzerfolg” auch kurzfristig Flächen aus “Roten Gebieten” entlassen zu können“.

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