Newsletter Axel Knoerig

18. Dezember 2022

Unser Bundestagsabgeordneter Axel Knoerig stellt in seinem Newsletter regelmäßig Themen aus Berlin und dem Heimatwahlkreis vor. In der aktuellen Ausgabe zum Beispiel geht es um die Verkleinerung des Bundestages zu Lasten unseres Wahlkreises. Knoerig berichtet, dass der Diepholzer Kreistag einstimmig einer Resolution zur geplanten Neueinteilung der Bundestagswahlkreise zugestimmt hat. „Darin sprechen wir uns für den Erhalt des Wahlkreises Diepholz/Nienburg I in seiner jetzigen Form aus“, so der MdB. Es sei richtig, dass der Bundestag an sich verkleinert werde, aber nicht auf Kosten der bewährten Zusammen-arbeit der Landkreise Diepholz und Nienburg.

Resolution: www.diepholz.de/portal/meldungen/resolution-zur-ge-planten-wahlkreisreform–900008566-21750.html?rubrik=900000022

In den vergangenen Wochen hatte unsere Heimatzeitung Die Harke und auch die Kreiszeitung umfangreich darüber berichtet:

Und auch aus dem Bundestag gibt es zahlreiche Neuigkeiten

Endlich hat die Ampel-Regierung Maßnahmen zur Deckelung der Energiepreise beschlossen. Die Politik von SPD, Grünen und FDP hat in den letzten Monaten zu großer Verunsicherung der Haushalte und Unternehmen geführt, u.a. durch die zunächst geplante, sehr umstrittene Gasumlage. Hätten sie stattdessen die Sommermonate sinnvoller genutzt, wären die Preisbremsen jetzt im Winter schon in Anwendung gewesen. Da sie nun erst ab März 2023 kommen, baut die Ampel diverse Notlösungen drum herum. Ergebnis ist ein kompliziertes Geflecht, das viele Fragen bei der Umsetzung aufwirft.

„Wir als Union hatten daher zwei Entschließungsanträge mit Verbesserungsvorschlägen zur Gas- und Strompreisbremse eingebracht, die aber von der Regierung abgelehnt wurden“, berichtet Knoerig.

„Eingesetzt haben wir uns u.a. für eine vollständige Ausnahmeregelung bei der Gewinnabschöpfung für Biogasanlagen. Hier hat unser Druck dahingehend gewirkt, dass die Ampel mehrere wichtige Änderungen übernommen hat“, betont der heimische Angeordnete. So wurde der Sicherheitszuschlag nun auf 9 Cent angehoben und die Bagatellgrenze für kleine Anlagen mit bis zu 1 MW nicht mehr auf die installierte Leistung, sondern auf die Bemessungsleistung abgehoben. Gerade Biogasanlagen können einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Energie-wende leisten. Mehr dazu unter www.axel-knoerig.de

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