Neues Spielbankengesetz – Spielerschutz und Glücksspielsucht ernstnehmen
Wir haben heute mit den Stimmen von CDU und SPD die Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes beschlossen. Bereits mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens wird der Zutritt zu Spielbanken für Spielerinnen und Spieler unter 21 Jahren zukünftig untersagt sein. Wir setzen damit ein wichtiges Zeichen für mehr Spielerschutz und Vermeidung der Glücksspielsucht“, erläutert die Abgeordnete des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Colette Thiemann.
Der Besuch von Spielhallen und auch Spielbanken gehört für viele, und zwar durch alle gesellschaftlichen Schichten, so auch in Niedersachsen, zum mehr oder weniger regelmäßigen Freizeitvergnügen. Auch deshalb ist die Zahl von Spielhallenbetrieben in den vergangenen Jahren in Niedersachsen stark angestiegen.
„Allerdings kann aus dem Freizeitvergnügen auch eine Sucht werden. Fachkreise gehen davon aus, dass deutschlandweit etwa eine viertel Million Menschen pathologisch in Spielhallen spielen. Gemäß des Deutschen Ärzteblattes sind gegenwärtig in Deutschland rund 0,7 Prozent der Bevölkerung von problematischem und sogar 0,8 Prozent von pathologischem Glücksspielverhalten betroffen“
Dabei komme Glücksspielsucht jedoch nicht nur die Spielenden teuer zu stehen, sondern auch der Gesellschaft. Denn viele Glücksspielsüchtige verschulden sich massiv, haben ein erhöhtes Suizidrisiko, müssen über lange Zeiträume hinweg behandelt werden und neigen zu Beschaffungskriminalität. Insoweit bestehe eine besondere Verantwortung des Gesetzgebers, den Glücksspielmarkt zu regulieren, den Spielerschutz zu verbessern sowie die Glücksspielsucht zu vermeiden und zu bekämpfen.
Neben dem Spielschutz werden auch die Betreiber künftig mehr in die Pflicht genommen. Die Spielbankaufsicht kann vor der Erteilung der Spielbankzulassung eine Auskunft bei der Verfassungsschutzbehörde einholen, ob und gegebenenfalls welche Erkenntnisse vorliegen, die eine Ablehnung der Spielbankzulassung rechtfertigen würden. „So versucht man bereits bei der Vergabe der Konzessionen insbesondere das Risiko der sogenannten Betreibergeldwäsche möglichst zu minimieren“, betont Thiemann abschließend.