Inklusion im Sekundarbereich II: Landesregierung muss Finanzierung endlich gerecht regeln

7. April 2026

Auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen hat die Landesregierung zur Umsetzung eines Urteils des Niedersächsischer Staatsgerichtshof Stellung genommen. Im Mittelpunkt steht die Finanzierung der inklusiven Schule im Sekundarbereich II.

Ausgangspunkt der Anfrage meiner Landtagskollegin Heike Köhler war die Situation der Region Hannover. Das Gericht hatte festgestellt, dass die bisherige Regelung verfassungswidrig ist, weil dieser Schulträger bei der Finanzierung vollständig unberücksichtigt geblieben ist – ein klarer Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip.

Region Hannover besonders betroffen – aber Problem geht weiter

Die Antwort der Landesregierung zeigt deutlich:
Seit 2022 hat die Region Hannover keinen finanziellen Ausgleich für die Umsetzung der Inklusion erhalten. Gleichzeitig sind dort erhebliche Kosten entstanden – allein für bauliche Maßnahmen mehr als 3,7 Millionen Euro, weitere Investitionen sind bereits geplant.

Doch die Anfrage macht auch ein größeres Problem sichtbar:
Die Region Hannover ist zwar ein Sonderfall, weil sie ausschließlich Schulen im Sekundarbereich II trägt – aber die grundsätzliche Schieflage betrifft ganz Niedersachsen.

Landesweit: Finanzierung auf unsicherem Fundament

Im übrigen Niedersachsen erhalten die kommunalen Schulträger zwar Ausgleichszahlungen. Diese erfolgen jedoch pauschal und nicht auf Basis der tatsächlich entstehenden Kosten.

Das führt zu einer strukturellen Unsicherheit:

  • Ob die Mittel tatsächlich ausreichen, ist nicht gesichert
  • Laufende Mehrkosten werden vielfach gar nicht konkret erfasst
  • Steigende Bau- und Betriebskosten setzen die Kommunen zusätzlich unter Druck

Die Landesregierung räumt selbst ein, dass die Auskömmlichkeit der Pauschalen überprüft werden muss.

Klare Erwartung: Faire Finanzierung für alle Kommunen

Das Urteil verpflichtet das Land, bis Ende 2026 eine verfassungsgemäße Neuregelung vorzulegen und die entgangenen Mittel rückwirkend auszugleichen.

Für uns ist klar:
Die Schieflage darf nicht nur für einen Einzelfall korrigiert werden. Es braucht eine Lösung für ganz Niedersachsen.

Denn:
Wer Inklusion will, muss sie auch verlässlich finanzieren – und zwar für alle Schulträger.

Die CDU-Landtagsfraktion wird den weiteren Prozess kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass eine faire, transparente und dauerhaft tragfähige Regelung geschaffen wird.

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