Eigentumsrechte und nachhaltige Forstwirtschaft durch Novelle des Bundeswaldgesetzes in Gefahr
„Wir danken den Forstwirten und Waldbesitzern in Deutschland und Niedersachsen für ihre gute Arbeit und die Pflege unserer Wälder, die nachhaltige Holzproduktion und den wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel“, so unser agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Marco Mohrmann anlässlich der vorgestellten Ergebnisse der Bundeswaldinventur.
Die CDU-Landtagsfraktion lehnt daher die geplante Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) ab und sieht darin einen massiven Eingriff in die Rechte der Waldbesitzer sowie eine Gefährdung der nachhaltigen Forstwirtschaft. „Der ursprüngliche Gesetzeszweck, die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung zu sichern, wird gestrichen und durch zahlreiche Schutzregelungen ersetzt, die den Handlungsspielraum der Eigentümer stark einschränken“, so Mohrmann.
„Anstatt einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Waldeigentümern zu schaffen, werden diese durch neue Vorgaben wie das Kahlschlagverbot und Beschränkungen der Baumartenwahl zusätzlich belastet“, erklärt der Forstexperte.
Besonders, dass Waldbesitzer selbst für die Löschung illegal erfasster Waldwege in Wander-Apps sorgen müssen, während Plattformbetreiber nicht in die Pflicht genommen werden, sei Irrsinn.
Auch die Sonderverpflichtungen für den Staatswald werden als problematisch angesehen. „Der Gesetzgeber ignoriert die Expertise der Forstwirtschaft und setzt einseitig strenge Vorgaben, die auch Privat- und Kommunalwälder betreffen könnten“, so Mohrmann weiter und hält diesen Entwurf eines neuen Bundeswaldgesetzes schlicht für ungeeignet.