Der Entwurf des neuen KiTaG bewegt die Menschen in Niedersachsen

31. März 2021

Am Montag bin ich gerne der Einladung in die Kita Tausendfüßler nach Wietzen gefolgt, um mit den Erzieherinnen aus der Kita „Tausendfüßler“ in Wietzen, der Integrations-Kita aus Balge und der Lemker Kita „Rappelkiste“ über das zu sprechen, was sie sich vom neuen Kindertagesstättengesetz wünschen und vor allem, warum!

In der vergangenen Plenarwoche hatte ich schon eine ganze Kiste voller Wünsche und Anregungen mit nach Hannover genommen und unserem Kultusminister übergeben. Man spürt es deutlich- in den Kitas ist der Wunsch groß, sich mit Wünschen und Bedarfen in den Entwurf des Gesetzes einzubringen. Die Wietzener Erzieherinnen verfolgen dabei eine etwas andere Strategie- sie möchten statt einer dritten Kraft in den Gruppen lieber mit zwei Erziehenden 18 Kinder betreuen, um besser pädagogisch arbeiten zu können.

Als Landtagsabgeordneter habe ich natürlich alle Themen im Blick, aber wir haben in der Fraktion die Arbeit in den Ausschüssen aufgeteilt und mein Ansprechpartner für „Soziales“ ist mein Kollege Volker Meyer, mit dem ich auch regelmäßig soziale Einrichtungen in meinem Wahlkreis besuche.

Trotzdem möchte ich natürlich das neue KiTaG hier nicht unbehandelt lassen und veröffentliche darum gerne, was unser Kultusminister Grant Hendrik (SPD) zum Thema zusammengetragen hat.

Derzeit liegt das neue Gesetz zur Beratung vor und man hat sich in Hannover vorgenommen, ein modernes KiTaG für das 21.Jahrhundert zu schaffen

Ein modernes KiTaG für das 21. Jahrhundert


Die letzte grundlegende Reform des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (NKiTaG) fand 1993 statt. Seitdem aber haben sich unsere Krippen und Kindertagesstätten zu einem Ort der frühkindlichen Bildung und einem integralen Bestandteil eines modernen Bildungssystems weiterentwickelt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diese Entwicklung gesetzlich nach vollzogen werden. Frühkindliche Bildung ist für uns ein klarer Schwerpunkt, den wir mit diesem Gesetzentwurf erstmals in dieser Deutlichkeit festschreiben und damit die große Bedeutung einer modernen frühkindlichen Bildung herausstellen.

Allerdings wird die Debatte zum NKiTaG von einer hohen Emotionalität begleitet, darum hat Kultusminister Tonne nocheinmal zusammengefasst, wo wir in Niedersachsen stehen und was machbar und umsetzbar ist.


Die weiterhin steigende Nachfrage nach Kindertagesbetreuung werde von der Landesregierung und auch von ihm persönlich persönlich sehr begrüßt. Steigende Betreuungsquoten bei Kindern unter und über drei Jahren sowie ein beständig zunehmender Anteil an Ganztagsbetreuung von Kindergartenkindern zeigen, dass frühkindliche Bildung zu einem selbstverständlichen Teil der Bildungsbiographie vieler Menschen in Niedersachsen geworden ist.


Damit weiterhin in die Schaffung neuer Plätze investiert werden kann, wurden in diesem Jahr weitere 64,4 Millionen Euro für Plätze in Krippen und 30 Millionen Euro für Plätze in Kindergärten bereitgestellt. Damit wurden in dieser Wahlperiode insgesamt annähernd 400 Millionen Euro für die Schaffung weiterer Plätze für unsere Kinder bereitgestellt.

Unser Ziel ist ganz klar: Jedes Kind, das einen Platz in Krippe und KiTa haben möchte, soll einen Platz bekommen!“

Grant Hendrik Tonne


Die Landesregierung hat als wichtige familienpolitische Maßnahme die vollständige Beitragsfreiheit für alle Kindergartenkinder zum 01.08.2018 umgesetzt. Wir sind uns immer einig gewesen, dass der Zugang zu Bildung nicht von Gebühren abhängen darf. Das haben wir auch im Kindergarten umgesetzt. Wir sichern damit Chancengleichheit und entlasten die Familien in erheblichem Umfang.

Die Erzieherin in den Kitas der Gemeinde Wietzen wünschen sich unter anderem wöchentlich eine halbe Stunde mehr Vorbereitungszeit


Gleichzeitig hat das Land weitere erhebliche finanzielle Anstrengungen zur Steigerung der Qualität in der frühkindlichen Bildung auf den Weg gebracht und den Personalschlüssel in Krippen- und Kindergartengruppen weiter verbessert. Das Land trägt seit dem 01.08.2020 die Personalausgaben für Drittkräfte in Krippengruppen mit mindestens elf Kindern ohne stundenweise Begrenzung im Rahmen der vollen Konnexität (also zu 100%). Mit dieser vollständigen Einführung von dritten Kräften in Krippengruppen mit mehr als zehn belegten Plätzen wurde der quantitative Ausbau in Krippe durch einen umfangreichen qualitativen Ausbau begleitet.


Hinzu kommt folgender Punkt: Seit dieser Wahlperiode verbessern wir die Qualität in Kinderta- geseinrichtungen über den gesetzlich vorgesehenen Mindeststandard hinaus durch die Finanzierung zusätzlichen Personals: In Kindergärten können die örtlichen Träger seit dem 01.01.2020 durch die Richtlinie „Qualität in Kitas“ nochmals deutlich mehr Personal in Kindergärten einsetzen. Mit rund 360 Millionen Euro sind wir hierbei in die Finanzierung von dritten Kräften im Kindergarten bereits eingestiegen. Dieser Punkt wird im Rahmen der gerade begonnenen Debatte zur Novellierung des NKiTaG besonders intensiv debattiert, die existierende Richtlinie wird leider regelmäßig unterschlagen.


Mit der Einbringung des Entwurfs für ein neues NKiTaG in den Landtag nimmt die Debatte über Qualität in der frühkindlichen Bildung Fahrt auf. Der Wunsch nach mehr Qualität in Krippen und KiTas ist verständlich und berechtigt, die teilweise pauschale Verurteilung des Gesetzentwurfes hingegen ist es nicht.
Der Entwurf des NKiTaG ist ein Baustein von mehreren zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen. Für mehr Plätze, mehr Erzieherinnen und Erzieher sowie für mehr Qualitätsverbesserungen in Krippen, Kindergärten, Horten und in der Kindertagespflege stehen in diesem Jahr im niedersächsischen Haushalt 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Ansatz wird in den Folgejahren stetig weiter erhöht, sodass im Zeitraum bis 2024 rund 6,3 Milliarden Euro in den frühkindlichen Bereich investiert werden. Der gelegentliche Vorwurf, es tue sich „in der frühkindlichen Bildung überhaupt nichts“, ist damit nachweislich falsch.


Zwischen 2015 und 2020 stieg die Anzahl der angebotenen Plätze in Kindertageseinrichtungen um fast 44.000 Plätze auf 353.716 Plätze an. Die Anzahl der in der Kindertagesbetreuung tätigen pädagogischen Fachkräfte wuchs in diesem Zeitraum um über 17.000 Personen auf 73.212 Be- schäftigte. Das ist ein immenser Aufwuchs, der nur durch eine sehr große Kraftanstrengung aller Beteiligten erreicht werden konnte (Kommunen haben gebaut, Träger die Angebote ausgeweitet und Schulen erheblich mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt).


Das NKitaG regelt die landesweiten strukturellen Mindestanforderungen von Kindertageseinrich- tungen, um für vergleichbare Standards der Bildungsangebote in Niedersachsen zu sorgen.
Mit der Überführung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege (RKTP)“ in das NKiTaG wird erstmals eine dau- erhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege in Niedersachsen ge- schaffen. Gleichzeitig werden Qualitätsstandards für die Kindertagespflege landesgesetzlich verankert. Die Novellierung des KiTaG ist allein aus diesem Grund schon zwingend notwendig, da es eine Vereinbarung zwischen Bund und Land Niedersachsen gibt, wonach die Kindertages- pflege gesetzlich verankert wird.


Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätten wird um gewichtige Aspekte des menschlichen Zusammenlebens und fundamentale Prinzipien unserer Gesellschaft erweitert – etwa um den Aspekt der Gesundheitserziehung und Demokratiebildung. Der Bildungs- und Erzie- hungsauftrag wird zudem erstmalig auf die Kindertagespflege erstreckt.
Die enge Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen sowie die Vorbereitung der Kinder auf den Schulbesuch ist fortan ausdrücklich Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Eine gute Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Schulen des Primarbereichs erleichtert den Übergang der Kinder in den nächsten Bildungsabschnitt.


Um den Anforderungen einer zunehmend diversen Gesellschaft gerecht zu werden, sorgen wir für mehr Fachkräfte in KiTa und legen auch den Grundstein für mehr Multiprofessionalität durch die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs. Mit dem neuen NKiTaG werden auch Kindheits-, Sozial- und Heilpädagoginnen und -pädagogen, Absolventinnen und Absolventen pä- dagogischer Studiengänge, Grundschullehrkräfte sowie Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger als pädagogisches Betreuungspersonal anerkannt. Auch wird der gesetzliche Fachkräftekatalog der pädagogischen Assistenzkräfte um Absolventinnen und Absolventen pädagogischer Studien- gänge während der praktischen Tätigkeit in einer KiTa, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger sowie Atem/Stimmlehre- rinnen und -lehrer erweitert.

Wir haben eine hochwertige Ausbildung, welche nicht angetastet wird. Wir erweitern aber die Möglichkeiten der Anrechnung von Ausbildungsinhalten anderer Ausbildungsgänge und erleich- tern den Quereinstieg. Das ist das genaue Gegenteil einer behaupteten „De-qualifizierung“, vielmehr kommt gerade aus größeren Einrichtungen immer wieder der Wunsch zur Zulassung wei- tergehender Professionen, um im besten Sinne von Multiprofessionalität arbeiten zu können.
Unser Ziel ist, dass jede offene Stelle in den KiTas auch besetzt werden muss. Das ist ein weiterer Schritt für gute Arbeitsbedingungen.


Wir schaffen Sicherheit und Klarheit, indem wir die Struktur der Kindertagesstätten verbessern und sie an die Entwicklungen der realen Betreuungspraxis anpassen. Mit der Regelung einer personellen Mindestausstattung und der Definition von Qualitätsanforderungen an die pädagogi- schen Kräfte auch für die Randzeiten (Früh- und Spätdienste), verbessern wir die Qualität in der KiTa über den gesamten Öffnungszeitraum.


Die Zuverlässigkeit von Angeboten gewährleisten wir durch die Erweiterung von Betreuungspersonen bei kurzfristigen Erkrankungen von Erzieherinnen und Erziehern. Bei Horten lösen wir die seit langem bestehenden Widersprüche, wie z.B. die derzeit noch bestehende Pflicht zum Ange- bot einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden am Vormittag, endlich auf.


Wir schaffen rechtliche Sicherheit, indem wesentliche Inhalte wie die Jahreswochenstunden- pauschale aus einer Verordnung in das Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege überführt werden.


Mit dem Niedersachsenplan sichern wir seit 2018 den Fachkräftebedarf ab, damit ein quanti- tativer und qualitativer Ausbau der Kindertagesbetreuung nicht durch den damit einhergehenden Fachkräftebedarf beschränkt wird. Feste Anforderungen an benötigte Fachkräfte kann man nur stellen, wenn die dafür notwendigen Fachkräfte auch zur Verfügung stehen. Dafür wurden in den letzten fünf Jahren die Ausbildungskapazitäten in Voll- und Teilzeit erweitert, die Ausbildung von Fachkräften dualisiert, die Ausbildung von Fachkräften an Schulen in privater Trägerschaft schulgeldfrei gestellt und die vergütete Beschäftigung von Zusatzkräften in Ausbildung über die Richtlinie „Qualität in Kitas“ gefördert. Wir haben die Teilzeitausbildung als Regelausbildung etabliert und für den Bereich Sozialpädagogik an berufsbildenden Schulen zusätzliche Stellen für Lehrkräfte geschaffen. Bei insgesamt sinkenden Schülerinnen- und Schülerzahlen im Bereich der beruflichen Bildung haben diese Maßnahmen dazu geführt, dass die Anzahl im Berufsbereich Sozialpädagogik auf insgesamt 17.163 Schülerinnen und Schüler gestiegen ist – dies sind noch einmal 930 mehr, als im Schuljahr davor. In den letzten Jahren ist es somit jedes Jahr gelungen, dass mindestens 500 Plätze (idR deutlich mehr) pro Schuljahr neu zu schaffen.


Mit dem Gesetzentwurf werden die kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen im Gesetz verankert. Die mittelfristig möglichen und umzusetzenden Maßnahmen – bspw. ein Stufenplan zu einer dritten Kraft in Kindergärten – werden von uns über begleitende Anträge klar benannt. Der Einstieg in die dritte Kraft ist mit der Richtlinie Qualität bereits erfolgt. Ehrlicherweise hätte das NKiTaG in der Vergangenheit jedoch längst schon einmal novelliert werden müssen. Durch den sehr langen Zeitraum (seit 1993) hat sich eine immense Erwartungshaltung aufgebaut, die in einem Schritt überhaupt nicht zu bedienen ist. Auch wenn bestimmte Forderungen bezüglich der gesetzlichen Verankerung von qualitativen Vorgaben sich derzeit nicht im Gesetz wiederfinden, lassen wir davon als Ziel unserer politischen Arbeit nicht ab, sondern benennen sie über entsprechende Anträge deutlich.

„Ich lege aber Wert darauf, dass unsere Zusagen und Versprechen auch umsetzbar sein müssen“.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne


Ein weiterer Punkt ist noch sehr wichtig: Es ist auch an der Zeit, dass der Bund seinem politischen Versprechen der Verstetigung der Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz nun Taten folgen lässt. Die dritte Kraft in Kitas (auch ein Stufenplan) kann nur dann gesetzlich verankert und ins NKiTaG aufgenommen werden, wenn auch das Gute-Kita-Gesetz des Bundes entfristet wird. Das Gute- KiTa-Gesetz von Franziska Giffey ist ein wirklicher Meilenstein, den es nun abzusichern gilt. Die Landesregierung setzt sich auf verschiedenen Ebenen dafür ein, diese Verstetigung möglichst schnell vorzunehmen. Ein klares Signal wäre hier sehr hilfreich und wertvoll.


Machen, was möglich ist, und den weiteren Weg klar skizzieren. Ausreichend Plätze bereitstellen, genug Fachkräfte ausbilden und Schritt für Schritt für Verbesserung der Qualität sorgen – an diesem Weg wolle man festhalten.

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