Corona-Regeln im Überblick
Mit einer Reihe von Grafiken soll heute der Überblick über die unterschiedlichen Corona-Regeln erleichtert werden. Die Staatskanzlei bietet auf den Bildern eine gute Möglichkeit, sich schnell einen Überblick zu verschaffen und hofft so, auch für mehr Transparenz sorgen zu können.
Vor allem die verschiedenen Regelungen über de Osterfeiertage werden viele Menschen interessieren, die das Fest im Kreise ihrer Lieben verbringen möchten
In der Hoffnung, dass wir mit der Inzidenz weiterhin unter Hundert bleiben, heißt es bei uns zu Ostern:
EIN Haushalt und ZWEI Personen dürfen zum Osterfrühstück zusammensitzen!
Etwas anspruchsvoller wird es dann bei Zusammenkünften im privaten und Öffentlichen Raum. Hier muss auf die Inzidenz aller Beteiligten geachtet werden!
Informationen zu den Inzidenzen in Niedersächsischen Städten und Gemeinden gibt es unter www.Niedersachsen.de/coronavirus.
Dabei gilt es, die Regelungen auf basis der REGIONALEN Inzidenz zu beachten!
In Kommunen mit einer Inzidenz unter 35 dürfen 10 Personen aus 3 Haushalten zusammenkommen
Liegt die Inzidenz zwischen 35 Und 100 dürfen sich EIN Haushalt und ZWEI Personen treffen. Kinder von 0 bis 14 Jahren werden NICHT dazugezählt
In Hochinzidenz-Kommunen mit einem Wert über 100 beschränken den Kontakt auf EINEN Haushalt und EINE Person. Dort werden Kinder ab SIEBEN Jahren allerdings mitgezählt!
Ich wünsche allen trotz der Beschränkungen ein gesegnetes Osterfest. Bleibt gesund!