Bundesrat beschließt Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht – wichtiger Schritt für ein wirksames Wolfsmanagement

27. März 2026

Der Bundesrat hat am 27. März 2026 einem Gesetz zugestimmt, das den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufnimmt. Damit wird der Wolf künftig als jagdbare Tierart geführt – unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen und weiterhin eingebettet in den bestehenden Artenschutz.

Für mich ist diese Entscheidung ein bedeutender und längst überfälliger Schritt. Seit 2017 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Wolf, führe Gespräche mit Weidetierhaltern, Verbänden und Behörden und setze mich für praktikable Lösungen ein. Entsprechend groß ist meine Erleichterung über die nun beschlossene Regelung.

„Endlich gibt es einen rechtssicheren Rahmen für ein vernünftiges Wolfsmanagement. Das ist ein wichtiger Durchbruch für unsere Weidetierhalter, die seit Jahren unter wachsendem Druck stehen.“

Differenzierung nach Erhaltungszustand

Kern der Neuregelung ist die Unterscheidung zwischen einem günstigen und einem ungünstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation.

Liegt ein günstiger Erhaltungszustand vor, können die zuständigen Behörden revierübergreifende Managementpläne aufstellen. Ziel ist es, den Bestand dauerhaft zu sichern und gleichzeitig auf regionale Entwicklungen zu reagieren. In solchen Fällen kann eine Bejagung in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober ermöglicht werden, sofern der günstige Zustand dadurch nicht gefährdet wird.

Ein günstiger Erhaltungszustand ist dann gegeben, wenn die Population langfristig gesichert ist, ausreichend Lebensraum und Nahrung vorhanden sind und keine Gefahr des Aussterbens besteht.

Bei einem ungünstigen Erhaltungszustand bleibt die Jagd hingegen auf Ausnahmefälle beschränkt. Sie ist dann nur zulässig, um erhebliche wirtschaftliche Schäden abzuwenden oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit. Zusätzlich können schwer schützbare Weidegebiete – etwa an Deichen oder in alpinen Regionen – gezielt für Maßnahmen freigegeben werden.

Wachsende Herausforderungen für die Weidetierhaltung

Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist zweifellos ein Erfolg des Artenschutzes. Gleichzeitig nehmen jedoch die Konflikte mit der Weidetierhaltung seit Jahren spürbar zu.

Im Jahr 2024 wurden bundesweit rund 1.100 Übergriffe registriert, bei denen etwa 4.300 Nutztiere verletzt oder getötet wurden. Für Herdenschutzmaßnahmen wurden rund 23,4 Millionen Euro aufgewendet, hinzu kamen etwa 780.000 Euro an Ausgleichszahlungen für betroffene Tierhalter.

Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage offizieller Wolfsmonitoring-Daten Niedersachsen (NLWKN)

„Diese Zahlen zeigen deutlich, dass wir handeln mussten. Es geht um den Schutz unserer Tiere, aber auch um die Zukunft der Weidetierhaltung insgesamt.“

Ausgewogener Ansatz zwischen Schutz und Praxis

Mit der Aufnahme ins Jagdrecht wird ein Ausgleich geschaffen: Der Wolf bleibt geschützt, gleichzeitig erhalten die Länder mehr Handlungsspielraum für ein aktives und regional angepasstes Management.

„Artenschutz und Weidetierhaltung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlage, beides miteinander zu vereinbaren – sachlich, verantwortungsvoll und rechtssicher.“

Das Gesetz wird nun ausgefertigt und tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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