Brüssel ändert Schutzstatus für den Wolf

26. September 2024

Der Wolf soll künftig von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft werden. Was bedeutet das?

Gestern stimmten die EU-Mitgliedsstaaten für eine Senkung des Schutzstatus des Wolfs. Der Wolf soll künftig von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft werden. Diese Entscheidung ermöglicht es den Mitgliedsländern, mehr Flexibilität im Umgang mit problematischen Wölfen zu haben, einschließlich der Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Wölfe zu fangen oder zu schießen. Dies soll den Schutz von Weidetieren erleichtern, ohne jedoch den Wolf als Art insgesamt zu gefährden.

Diese Entscheidung muss noch formal vom EU-Ministerrat genehmigt und anschließend bei der Berner Konvention eingereicht werden, um das internationale Abkommen entsprechend anzupassen. Sobald dies erfolgt ist, könnte die EU-Kommission die notwendigen Änderungen an der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vornehmen.

Die Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ bedeutet, dass die Jagd auf sogenannte Problemwölfe in der EU einfacher wird. Konkret erlaubt diese Änderung den Mitgliedsländern mehr Flexibilität beim Umgang mit Wölfen, die regelmäßig Nutztiere angreifen oder eine Gefahr darstellen. Unter den neuen Regelungen können Wölfe in solchen Fällen vermehrt gefangen oder getötet werden, wenn andere Schutzmaßnahmen, wie Zäune oder Schutzhunde, nicht ausreichen.

Dies stellt jedoch keinen Freifahrtschein für unregulierte Abschüsse dar: Der Wolf bleibt weiterhin eine geschützte Art, und die Jagd auf Wölfe darf nur in klar definierten Ausnahmefällen stattfinden. Ziel ist es, den Erhaltungszustand der Art zu sichern und gleichzeitig den Schutz von Weidetieren und die Bedürfnisse der Landwirte zu berücksichtigen. Die Mitgliedsstaaten werden nun Maßnahmen ergreifen können, um Wolfsbestände gezielt zu regulieren, was vor allem in Regionen mit hoher Wolfsdichte und steigenden Angriffen auf Nutztiere wichtig ist. Solche Maßnahmen müssen jedoch rechtlich abgesichert und mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) abgestimmt sein.

In Niedersachsen ist der Wolf seit 2022 im Jagdrecht verankert. Die Entscheidung aus Brüssel zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs bedeutet für Niedersachsen, dass das Wolfsmanagement erleichtert wird. Konkret könnten Abschüsse von Problemwölfen rechtlich einfacher und schneller durchgeführt werden, insbesondere in Fällen, in denen Wölfe wiederholt Nutztiere angreifen oder eine Gefahr für Menschen darstellen.

Durch die Herabstufung erhalten die lokalen Behörden mehr Flexibilität. Das bedeutet, dass es in Niedersachsen möglich wird, zielgerichtete Entnahmen von Problemwölfen schneller zu genehmigen und durchzuführen. Dies könnte den Schutz von Nutztierhaltern verbessern und dazu beitragen, Konflikte zwischen Wolfsrudeln und ländlichen Gemeinden zu minimieren. Die Wolfsjagd bleibt allerdings reguliert und darf nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn andere Maßnahmen, wie Schutzmaßnahmen oder Vergrämung, nicht erfolgreich sind.

Langfristig könnte die Entscheidung auch dazu führen, dass Niedersachsen neue Leitlinien für den Umgang mit Wölfen entwickelt, um ein effektiveres und rechtssicheres Wolfsmanagement zu gewährleisten.

Nach der Entscheidung aus Brüssel zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs muss es weitergehen:

In einem ersten Schritt braucht es eine formelle Bestätigung durch den EU-Ministerrat: Die Entscheidung der Botschafter muss noch vom Ministerrat der Europäischen Union formell bestätigt werden. Dies ist ein formeller, aber notwendiger Schritt im Entscheidungsprozess.

Danach muss zeitnah ein Antrag bei der Berner Konvention gestellt werden: Nachdem der Ministerrat zugestimmt hat, wird die EU den Antrag auf Änderung des Schutzstatus bei der Berner Konvention einreichen. Diese Konvention regelt den internationalen Schutz von Wildtieren, und eine Änderung des Schutzstatus auf europäischer Ebene erfordert auch eine Anpassung dieses Vertrags. Der Antrag wird voraussichtlich im Dezember 2024 beim nächsten Treffen des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestellt.

Danach erfolgt die Anpassung der FFH-Richtlinie: Sobald die Berner Konvention den geänderten Schutzstatus bestätigt, wird die Europäische Kommission die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie anpassen. Diese Richtlinie regelt den Schutz von Arten in der EU, und durch die Änderung können Mitgliedsstaaten leichter Maßnahmen zur Regulierung von Wolfsbeständen ergreifen.

Zuletzt braucht es die Nationale Umsetzung: In den EU-Mitgliedsstaaten, einschließlich Deutschland und Niedersachsen, werden diese Änderungen dann in nationales Recht umgesetzt. Für Niedersachsen könnte das bedeuten, dass rechtliche Rahmenbedingungen für das Management von Problemwölfen angepasst oder erweitert werden, um die neuen Möglichkeiten besser nutzen zu können.

Die Berner Konvention oder offiziell das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, ist ein internationales Abkommen, das 1979 vom Europarat verabschiedet wurde. Ziel der Konvention ist es, den Schutz wildlebender Arten, insbesondere bedrohter Tier- und Pflanzenarten, sowie deren Lebensräume in Europa zu gewährleisten.

Wichtige Punkte der Berner Konvention:

  1. Schutz bedrohter Arten: Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, strenge Schutzmaßnahmen für bedrohte und gefährdete Arten zu ergreifen. Das gilt sowohl für Flora als auch für Fauna, einschließlich großer Raubtiere wie dem Wolf.
  2. Erhaltung natürlicher Lebensräume: Die Konvention stellt sicher, dass natürliche Lebensräume bewahrt und wiederhergestellt werden, um die biologische Vielfalt zu fördern.
  3. Verbindliche Maßnahmen: Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, nationale Programme und Gesetze umzusetzen, die mit den Zielen der Konvention übereinstimmen. Sie müssen Bericht erstatten und ihre Fortschritte regelmäßig überprüfen lassen.
  4. Regelung von Ausnahmen: In bestimmten Fällen, wie bei Konflikten zwischen Mensch und Wildtier, erlaubt die Konvention Ausnahmen, wie die kontrollierte Entnahme von Tieren (z. B. Problemwölfen). Dies ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft.

Die Berner Konvention spielt eine Schlüsselrolle im europäischen Artenschutz und bildet die Grundlage für die EU-Richtlinien, wie die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie, die den Wolf bisher streng schützt. Eine Änderung des Wolfschutzstatus erfordert daher die Zustimmung des Ständigen Ausschusses der Konvention.

Quelle: https://www.bmuv.de/themen/artenschutz/internationaler-artenschutz/berner-konvention

Fotos und Collagen: Canva

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