Foto: Dusan Kostic

Aufschub für „Rote Gebiete“

26. März 2020

Wie die Agrarzeitung eben gemeldet hat sollen die strengen Auflagen der Düngeverordnung in besonders mit Nitrat belasteten Gebieten erst 2021 in Kraft treten. Die EU-Kommission ist nur mit dem Aufschub einverstanden, wenn der Bundesrat morgen die Novelle Düngeverordnung beschließt.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft haben sich das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium bei der EU-Kommission dafür eingesetzt, dass Teile der Düngeverordnung erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen.

„Wenn der Bundesrat der Novelle der Düngeverordnung zustimmt, können wir davon ausgehen, dass die EU-Kommission zunächst von einer weiteren Klage und damit verbundenen Strafzahlungen absieht“, erklären Julia Klöckner (CDU) und Svenja Schulze (SPD). Einige der neuen Regelungen bedürfen noch weiterer Umsetzungsschritte, die nach Verabschiedung der Düngeverordnung im Bundesrat zwischen den Ländern und dem Bund erarbeitet werden müssen. Dazu zählen insbesondere die Ausweisung besonders nitrat- und phosphatbelasteter roten Gebiete und die dort zu ergreifenden Maßnahmen. Dabei soll in der Abgrenzung der roten Gebiete auch eine stärkere Binnendifferenzierung und eine bessere Ausrichtung am Verursacherprinzip erreicht werden. Für diese Arbeiten hatte die EU-Kommission Deutschland bislang nur eine sehr kurze Frist von einem halben Jahr eingeräumt.


Es werden derzeit von Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium Gespräche mit der EU-Kommission geführt, mit dem Ziel, sowohl die Frist für die differenziertere Ausweisung der Roten Gebiete wie auch der Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Die Länder werden von den beiden Bundesministerien über den Stand der Gespräche kontinuierlich informiert, teilen die Ministerinnen mit.

Damit könnten die strengen Regeln in den roten Gebieten erst 2021 in Kraft treten. Damit gibt es einen Aufschub für die Reduktion der Düngung um 20 Prozent je Betrieb in roten Gebieten sowie die schlagbezogene Grenze von 170 kg N/ha aus organischen Düngemitteln, längere Sperrfristen für die Grünlanddüngung und von Festmist sowie das Verbot der Herbstdüngung zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung. Der Aufschub soll auch für solche Grundwasserkörper oder Flusseinzugsgebiete wirksam werden, die teilweise belastet sind, diese Teile jedoch von den Ländern nicht ausgewiesen wurden.

Aller Voraussicht nach werden Hessen und das Saarland einen Plenarantrag in der morgigen Bundesratssitzung einbringen, in dem die mit der Kommission vereinbarten Erleichterungen geregelt werden. Bayern hat bereits einen Antrag vorgelegt, um die Aufzeichnungsfrist für Düngemaßnahmen von zwei auf 14 Tage auszuweiten. Der Bund hatte in den Gesprächen mit den Ländern signalisiert, dass er dies mittragen könne.

Mit Verwendung mit Material von AgE.

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