Abwasserabgabe: Kommunen entlasten und Fachwissen bündeln
In meiner Rede im Niedersächsischen Landtag am 7. Oktober habe ich die Position der CDU-Fraktion zur Neuordnung der Abwasserabgabe erläutert. Wir unterstützen die Bündelung der Berechnung und Festsetzung beim Land. Entscheidend ist für mich, dass die Umstellung unsere kommunalen Verwaltungen im Alltag tatsächlich entlastet.
Nach leichten technischen Problemen im Landtag steht die Aufzeichnung meiner Rede inzwischen zur Verfügung und kann hier angesehen werden.
Neue Zuständigkeit ab 2027
Mit der Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz soll die Berechnung und Festsetzung der Abwasserabgabe ab dem 1. Januar 2027 landesweit beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gebündelt werden. Bislang übernehmen diese Aufgabe die unteren Wasserbehörden auf kommunaler Ebene.
Das Abwasserabgabenrecht erfordert besonderes Fachwissen. Dieses muss bisher in allen zuständigen Behörden vorgehalten werden – auch dort, wo nur wenige entsprechende Fälle im Jahr bearbeitet werden. Ein spezialisiertes Team beim NLWKN kann dazu beitragen, die Abgabe künftig einheitlicher und rechtssicherer festzusetzen.
Dass Verbesserungsbedarf besteht, zeigen auch die von der Landesregierung angeführten Geschäftsprüfungen: Fehler bei der Festsetzung führten im Durchschnitt zu Nacherhebungen von rund 122.000 Euro jährlich.
Ich halte es deshalb grundsätzlich für vernünftig, das notwendige Spezialwissen zu bündeln. Eine Zuständigkeit vom Landkreis zum Land zu verlagern, bedeutet aber noch nicht automatisch weniger Bürokratie. Entscheidend ist, ob Doppelarbeit vermieden wird und die Beschäftigten in unseren kommunalen Verwaltungen spürbar entlastet werden.
Die kommunalen Wasserbehörden bleiben beteiligt
Auch nach der Umstellung behalten die unteren Wasserbehörden wichtige Aufgaben. Sie bleiben für die wasserrechtliche Zulassung und die Überwachung der Abwassereinleitungen zuständig. Sie kennen die Anlagen vor Ort und erheben beziehungsweise pflegen die Daten, die der NLWKN für die Festsetzung der Abgabe benötigt.

Damit hängt der Erfolg der Neuordnung wesentlich von der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen ab. Funktionierende digitale Schnittstellen und klare Abläufe müssen verhindern, dass zusätzliche Abstimmungen und doppelte Arbeit entstehen.
Wir haben uns als CDU-Fraktion intensiv mit der vorgesehenen Regelung beschäftigt und auch mit unseren Landkreisen gesprochen. Für mich steht fest: Ob aus der Verlagerung einer Zuständigkeit tatsächlich eine Entlastung wird, entscheidet sich nicht auf dem Papier, sondern im täglichen Zusammenspiel zwischen NLWKN und unteren Wasserbehörden.
Finanzielle Auswirkungen im Blick behalten
Mit der Aufgabenverlagerung entfällt auch die bisherige Erstattung an die unteren Wasserbehörden. Diese beträgt bislang 480 Euro je Schmutzwassereinleitung und Veranlagungszeitraum. Für das Veranlagungsjahr 2022 belief sich die Erstattung landesweit auf gut 317.000 Euro.
Das ist grundsätzlich nachvollziehbar, soweit die entsprechende Arbeit künftig vom Land übernommen wird. Sollte bei den Kommunen jedoch weiterhin erheblicher Aufwand für Datenpflege, Datenübermittlung und Abstimmung entstehen, müssen wir die finanziellen Auswirkungen erneut betrachten.
Ich erwarte deshalb, dass die Folgen der Umstellung sorgfältig überprüft werden: Sinkt die Fehlerzahl? Funktioniert der digitale Datenaustausch? Und kommt die angekündigte Entlastung tatsächlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kommunalen Behörden an?
Vereinfachte Verfahren für Erschließungswege von Windenergieanlagen
Im Zuge der Ausschussberatung wurde der Gesetzentwurf außerdem um eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ergänzt. Diese betrifft bestimmte Verkehrswege, die zur Errichtung und Erschließung von Windenergieanlagen innerhalb ausgewiesener Beschleunigungsgebiete benötigt werden.
Die Regelungen für die Anlagen und die dazugehörigen Verkehrswege werden damit angeglichen. Wenn für Windenergieanlagen in diesen Gebieten vereinfachte und beschleunigte Verfahren gelten, ist es folgerichtig, auch die unmittelbar erforderlichen Erschließungswege entsprechend zu behandeln. Diese Ergänzung tragen wir als CDU-Fraktion mit.
Zustimmung und aufmerksame Begleitung
In meiner Rede habe ich die Zustimmung der CDU-Fraktion zum gesamten Gesetzentwurf erklärt. Die Bündelung des Fachwissens bietet die Chance, die kommunalen Behörden zu entlasten und die Abwasserabgabe einheitlicher und rechtssicherer festzusetzen.
Gleichzeitig werde ich genau darauf achten, wie die Neuordnung umgesetzt wird und welche Auswirkungen sie auf unsere Landkreise und Kommunen hat. Mein Maßstab bleibt der praktische Nutzen: Verwaltung muss durch diese Änderung tatsächlich einfacher werden.