Denkmalschutz: Was einmal weggebaggert ist, ist für immer verloren

4. September 2026

Die geplante große Novelle des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes bewegt derzeit die Gemüter landauf, landab. In der kommenden Plenarwoche beschäftigen wir uns im Niedersächsischen Landtag zum ersten Mal mit Änderungen am Denkmalschutzrecht. Die umfassende Novelle wird uns darüber hinaus in den kommenden Monaten intensiv beschäftigen.

Umso wichtiger ist es mir, vorher mit denjenigen zu sprechen, die tagtäglich mit unserem archäologischen Erbe zu tun haben und die Auswirkungen möglicher Änderungen aus der Praxis beurteilen können. Deshalb habe ich mich mit Dr. Kristina Nowak-Klimscha, Leiterin des Stadt- und Kreismuseums Nienburg, zu einem ausführlichen Austausch getroffen.

Es geht bei der Diskussion um einen schwierigen Ausgleich: Wir wollen Verfahren beschleunigen, Bürokratie reduzieren und Bauherren sowie Kommunen nicht mit unnötigen Auflagen belasten. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass archäologische Funde weiterhin angemessen geschützt und dokumentiert werden können.

Dr. Nowak-Klimscha hat in unserem Gespräch mit viel Fachwissen, aber auch mit spürbarem Herzblut für den Erhalt unseres kulturellen Erbes argumentiert. Ihr geht es ausdrücklich nicht darum, jeden Bauherrn mit großflächigen und langwierigen Grabungen zu überziehen. Im Gegenteil: Sie betont, dass die archäologische Praxis sehr viel differenzierter aussieht, als es in der politischen Diskussion manchmal den Anschein hat.

Nach ihrer Erfahrung dauern archäologische Untersuchungen nur selten länger als zwei oder vier Wochen. Längere Ausgrabungszeiten betreffen vor allem große Bauprojekte oder Flächen mit komplexen Strukturen im Boden. Vor allem wird nicht automatisch eine komplette Fläche freigelegt. Untersucht wird dort, wo tatsächlich in den Boden eingegriffen werden soll und wo aufgrund der fachlichen Erkenntnisse mit relevanten Funden zu rechnen ist.

Die Entscheidung, ob vor dem Bauvorhaben eine Grabung nötig ist oder nicht, wird im Zuge der Bauleitplanung getroffen. Grundlage sind Karten, die z.B. Fundmeldungen der letzten Jahrzehnte erfassen. Eine Fläche, in der keine Funde zu erwarten sind, wird auch nicht mit einer archäologischen Untersuchung beauflagt.

Auch das Bild, Archäologen würden Bauvorhaben grundsätzlich verzögern, teilt sie nicht. Für den Landkreis Nienburg hebt Dr. Nowak-Klimscha vielmehr ausdrücklich die gute Zusammenarbeit zwischen Archäologie, Kreisverwaltung und den Beteiligten vor Ort hervor. Viele Fragen können frühzeitig geklärt und Lösungen gefunden werden, ohne Bauvorhaben unnötig aufzuhalten.

Früh hinschauen statt später teuer reagieren

Ein Argument aus unserem Gespräch halte ich für besonders wichtig: Es ist nicht unbedingt günstiger oder schneller, auf eine frühzeitige archäologische Prüfung zu verzichten. Genau darauf hat unter anderem auch der Landkreis Verden in seiner Stellungnahme zur geplanten Gesetzesänderung hingewiesen:

Wird bereits gebaut und erst beim Ausheben einer Baugrube oder bei anderen Erdarbeiten ein bedeutender Fund entdeckt, kann der Schaden erheblich größer sein. Dann stehen Maschinen und Bauarbeiten möglicherweise still, Planungen müssen angepasst werden und Zeit- und Kostendruck sind bereits vorhanden.

Eine frühzeitige Klärung schafft dagegen Planungssicherheit. Sie kann verhindern, dass ein archäologischer Fund erst dann zum Problem wird, wenn die Bauarbeiten längst begonnen haben. Das ist für mich ein entscheidender Punkt in der weiteren Beratung: Beschleunigung darf nicht bedeuten, notwendige Untersuchungen einfach auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Damit wäre weder dem Denkmalschutz noch den Bauherren geholfen.

Unser Erbe verdient einen vernünftigen Schutz

Wir brauchen beim Denkmalschutz Augenmaß in beide Richtungen: keine unnötigen Verfahren und keine überzogenen Anforderungen – aber ebenso wenig einen Abbau sinnvoller Schutzmechanismen, nur um auf dem Papier schneller zu werden.

Der Austausch mit Dr. Kristina Nowak-Klimscha hat mir dafür noch einmal wichtige Argumente mitgegeben. Ich bin ihr dankbar für die Offenheit, mit der sie auf die praktische Arbeit vor Ort eingegangen ist, und vor allem für ihr großes Engagement. Menschen, die mit so viel Sachverstand und Herzblut dafür kämpfen, das Erbe unserer Heimat zu bewahren, sollten wir bei einer Reform des Denkmalschutzrechts sehr genau anhören.

Diese Argumente nehme ich mit in die weiteren Beratungen im Niedersächsischen Landtag. Unser Ziel muss ein Denkmalschutzgesetz sein, das Verfahren dort vereinfacht, wo es möglich und sinnvoll ist – und gleichzeitig den Schutz unseres kulturellen Erbes gewährleistet.

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