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NEUES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES PASSIERT BUNDESRAT

14. Februar 2020

Weiterer Meilenstein in Richtung effizientes und aktives Wolfsmanagement. Seit 2018 setze ich mich beharrlich für den Abschuss auffälliger Wölfe ein. Die Vorfälle und die Risse des auffälligen Wolfsrudels im Lichtenmoor Lichtenmoor wurden dabei immer wieder Anlass, von Niedersachen aus ein „LexWolf“ voranzutreiben- jetzt endlich ist die längst überfällige Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes vom Bundesrat beschlossen worden.

Dieser Vorstoß kommt für viele Weidetierhalter im „Reallabor Wolf des Lichtenmoores“ zu spät, ich hoffe dennoch, dass die neuen Rahmenbedingungen den noch aktiven Weidetierhaltern in Niedersachsen eine Perspektive für die Zukunft bietet.

Das neue Gesetzt sieht vor:

  1. Rechtssicherheit beim Abschuss von Wölfen
    Der Abschuss von Wölfen wird in bestimmten Fällen erleichtert. Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz am 14. Februar 2020 grünes Licht erteilt. Zur Abwehr eines ernsten Schadens Danach ist der Abschuss bereits zur Abwehr ernster Schäden zulässig. Bislang sprach das Gesetz von erheblichen Schäden. Die Neuregelung soll auch Hobbytierhalter schützen.

2. Mehr Rechtssicherheit
Ausdrücklich erlaubt ist der Abschuss künftig, wenn unklar ist, welcher Wolf Herdentiere angegriffen hat. Hören die Nutztierrisse nicht auf, dann ermöglicht das Gesetz, weitere Rudeltiere zu töten. Voraussetzung ist allerdings, dass es einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem Rissereignis gibt. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen ebenfalls geschossen werden können.

3. Abschuss genehmigen
Die Länderbehörden müssen jeden Abschuss einzeln genehmigen. Zum Abschuss berechtigt ist grundsätzlich die Jägerschaft. Für den Fall, dass der Abschuss ausnahmsweise nicht durch einen Jäger erfolgt, muss dieser zuvor darüber informiert werden. Nur bei Gefahr im Verzug ist die Benachrichtigung nicht erforderlich.

4. Füttern verboten“

Ausdrücklich verboten wird das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe. Dies soll verhindern, dass Wölfe sich zu sehr an den Menschen gewöhnen.

5. Ausgleich der Interessen
Die Neureglungen zum Abschuss der Wölfe sollen die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies zeigt sich erleichtert, dass das neue Bundesnaturschutzgesetz der Bundesregierung auch den Bundesrat passiert hat. „Damit kommen wir unserem Ziel näher, mit einem nationalen Wolfs-Managementplan Kriterien und Methoden zu entwickeln, mit der die Zahl der Tiere in Niedersachsen reguliert werden kann“, betont Lies, der sich nachdrücklich dazu bekennt, „den Wolf als Art zu erhalten und die Akzeptanz für den Wolf bei den Bürgern trotz aller Nutztierrisse dauerhaft zu sichern“.

Mit dem veränderten Bundesnaturschutzgesetz sei es nun möglich, so der Umweltminister in seiner Rede vor dem Bundesrat, „einen Plan zu entwickeln, wo Wölfe leben können.“ Auf der anderen Seite könne man in Zukunft „auch klar definieren, wo der Wolf unter Umständen im Sinne der der Deichsicherheit oder in Gebieten, die aus Gründen des Naturschutzes auf extensive Beweidung angewiesen sind, zu einer immensen Gefahr wird. Niedersachsen ist gerne bereit, sich aktiv in den Prozess zur Konzeption eines nationalen Wolfsmanagementplans einzubringen“, versicherte Lies in der Länderkammer.

Mit dem übergeordneten Ziel, lebensfähige Wolfspopulationen zu erhalten, sei zugleich die Frage verbunden, „ob man nicht bereits heute über ein Zonenmanagement nachdenken muss“, ergänzte der Umweltminister: „Frankreich macht dies vor. Unbeanstandet von der EU hat man dort einen nationalen Handlungsplan entwickelt, der ein langsames Ansteigen der Population bis hin zu einem günstigen Erhaltungszustand sicherstellt und zugleich die Gefahren, die vom Wolf ausgehen, begrenzt“. Es sei einfach in Zukunft unmöglich, dass Niedersachsen allein für einen einzigen Rüden, den sogenannten Rodewalder Wolf, wegen seiner gewaltigen Rissstrecke „schon Kosten von 1,25 Millionen Euro zusätzlich an Herdenschutzförderung stemmen musste“. Das sei kein Modell für die Zukunft. Stattdessen müsse künftig gelten: „Auch ein drohender ernster Schaden reicht aus, um konsequent zu reagieren und Wölfe zu entnehmen.“ Denn trotz des wichtigen Naturschutzgedankens sei eins auch sicher: „Nicht jeder Wolf darf alles.“

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